Ob Radwege, Gehwege oder Feuerwehrzufahrten ganz egal, ich parke wo ich will, denken sich leider viel zu viele Autobesitzer. Der Besitzer des hier zu sehenden quietschgrünen Blechkistchens mit dem Kennzeichen K-SB 2406 [1] scheint Schilder zu sammeln: Radweg und Fußgängerüberweg am besten im Doppelpack und das gleich einen ganzen Tag lang auf der Butzweilerhofallee in Köln-Ossendorf. Abschleppen durch das Ordnungsamt? Fehlanzeige. Anruf bei der Polizei:
P: „Dafür sind wir nicht zuständig das macht das Ordnungsamt“
Ich: „Das Ordnungsamt macht aber nichts“
P: „Ich diskutiere jetzt nicht mit Ihnen rum!“
Ende des Gespräch
Fußnoten:
[1] Ja, man darf falsch parkende Fahrzeuge mit Kennzeichen veröffentlichen:
Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 2.4.2007 – 413 C 1751/07