Eine Geschichte, fast wie aus dem richtigen Leben: Ein armer Mensch der vermutlich gerade seine mittelprächtig dotierte Führungsposition (z.B. Deutschen Bank) eingebüßt hat und nun von den kärglichen Brosamen seiner Boni dahinvegetiert sucht einen neuen Job und hat zu diesem Zweck einen Termin beim Arbeitsamt. Aufgrund seiner Armut hat er leider kein Straßenbahnticket und fährt daher voller Scham mit seinem Q7-Blechgehäuse [1] zum Termin. Doch oh weh, das Ding ist so lang und so breit und so unpraktisch, da weiß man gar nicht wohin damit. Was soll er tun der arme Lurch?
Doch da ist die Lösung schon gefunden: Ein blaues Schild mit weißem Aufdruck! Klaro, das muss ein Parkplatz sein!
Fußnoten:
[1] Ja, man darf falsch parkende Fahrzeuge mit Kennzeichen veröffentlichen:
Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 2.4.2007 – 413 C 1751/07